Bava Kamma 42

Kapitel 42

א בעלמא בור ברשותו פטור ושאני הכא דאמר לאו כל כמינך דמקרבת להו לפירותך לרה"ר ומחייבת להו לתוראי
1 man sei für die Grubenschädigung auf eigenem Gebiete ersatzfrei, hierbei ist es aber anders, weil jener sagen kann, du bist nicht berechtigt, deine Früchte nahe dem öffentlichen Gebiete hinzulegen und [mich für] meinen Ochsen ersatzpflichtig zu machen.
ב ושמואל אמר בעלמא בור ברשותו חייב דבשלמא בור איכא למימר לאו אדעתיה אלא פירות מי איכא למימר לאו אדעתיה הא חזי להו
2 Und auch Šemuél kann dir erwidern: sonst bin auch ich der Ansicht, man sei für die Grubenschädigung auf eigenem Gebiete ersatzpflichtig, denn bei einer Grube kann man annehmen, er habe sie nicht gesehen, aber ist etwa bei den Früchten anzunehmen, er habe sie nicht gesehen, er hat sie ja wohl gesehen!?
ג לימא מחזרת תנאי היא דתניא אכלה מתוך הרחבה משלמת מה שנהנית מצידי הרחבה משלמת מה שהזיקה דברי ר"מ ורבי יהודה רבי יוסי ור"א אומרים אין דרכה לאכול אלא להלך
3 Es wäre anzunehmen, daß über den Fall, wenn es den Kopf umwendet, Tannaím streiten. Es wird nämlich gelehrt: Hat es etwas in der Mitte des Marktplatzes gefressen, so ist der Genuß zu bezahlen, wenn an der Seite des Marktplatzes, so ist der Schaden zu ersetzen — so R. Meír und R. Jehuda; R. Jose und R. Elie͑zer sagen, es hat nicht zu fressen, sondern zu gehen.
ד ר' יוסי היינו תנא קמא אלא מחזרת איכא בינייהו ת"ק סבר מחזרת נמי משלם מה שנהנית ורבי יוסי סבר משלמת מה שהזיקה
4 R. Jose sagt ja dasselbe, was der erste Autor!? Wahrscheinlich streiten sie über den Fall, wenn es [den Kopf] umwendet; der erste Autor ist der Ansicht, auch wenn es den Kopf umwendet, sei der Genuß zu bezahlen, und R. Jose ist der Ansicht, es sei der Schaden zu ersetzen. —
ה לא דכולי עלמא מחזרת אי כרב אי כשמואל והכא בביער בשדה אחר קא מיפלגי מר סבר (שמות כב, ד) ובער בשדה אחר ולא ברה"ר ומר סבר ובער בשדה אחר ולא ברשות המזיק
5 Nein, über den Fall, wenn es den Kopf umwendet, sind alle entweder der Ansicht Rabhs oder der Ansicht Šemuéls, hier aber streiten sie über den Begriff des Abweidens eines fremden Feldes. Einer erklärt:<i>und abweiden läßt auf einem fremden Felde</i>, nicht aber auf öffentlichem Gebiete, und einer erklärt: <i>und abweiden läßt auf einem fremden Felde</i>, nicht aber auf dem Gebiete des Schädigers. —
ו ברשות המזיק לימא פירך ברשותי מאי בעי אלא דאילפא ורבי אושעיא איכא בינייהו:
6 Wenn im Gebiete des Schädigers, so kann er ja zu ihm sagen: wie kommen deine Früchte in mein Gebiet!? — Vielmehr, sie streiten über die Lehren von Ilpha und R. Oša͑ja.
ז <big><strong>מתני׳</strong></big> הכלב והגדי שקפצו מראש הגג ושברו את הכלים משלם נזק שלם מפני שהן מועדין הכלב שנטל חררה והלך לגדיש אכל החררה והדליק הגדיש על החררה משלם נזק שלם ועל הגדיש משלם חצי נזק:
7 <b>W</b><small>ENN EIN</small> H<small>UND ODER EIN</small> B<small>ÖCKCHEN VON DER</small> S<small>PITZE DES</small> D<small>ACHES HERABGESPRUNGEN IST UND</small> G<small>ERÄTE ZERBROCHEN HAT, SO IST DER GANZE</small> S<small>CHADEN ZU ERSETZEN, WEIL SIE ALS VERWARNT GELTEN</small>. W<small>ENN EIN</small> H<small>UND EINEN</small> K<small>OHLENKUCHEN GEHASCHT HAT UND DAMIT ZU EINER</small> T<small>ENNE GELAUFEN IST UND DEN</small> K<small>OHLENKUCHEN GEFRESSEN UND DIE</small> T<small>ENNE IN</small> B<small>RAND GESTECKT HAT, SO IST FÜR DEN</small> K<small>OHLENKUCHEN DER GANZE</small> S<small>CHADEN UND FÜR DIE</small> T<small>ENNE DIE</small> H<small>ÄLFTE</small><small>DES</small> S<small>CHADENS ZU ERSETZEN</small>.
ח <big><strong>גמ׳</strong></big> טעמא דקפצו הא נפלו פטור אלמא קסבר תחלתו בפשיעה וסופו באונס פטור
8 GEMARA. Nur wenn sie herabgesprungen sind, wenn sie aber herabgefallen sind, ist man ersatzfrei; er ist somit der Ansicht, wenn [die Schädigung] durch Verschulden begonnen und durch ein Mißgeschick geendet hat, sei man ersatzfrei.
ט תניא נמי הכי הכלב והגדי שקפצו מראש הגג ושברו את הכלים משלם נזק שלם נפלו פטורין הניחא למ"ד תחלתו בפשיעה וסופו באונס פטור אלא למ"ד חייב מאי איכא למימר
9 Ebenso wird auch gelehrt: Wenn ein Hund oder ein Böckchen von der Spitze eines Daches herabgesprungen sind und Geräte zerbrachen haben, so ist der ganze Schaden zu ersetzen; sind sie herabgefallen, so ist man ersatzfrei. Einleuchtend ist dies nach demjenigen, welcher sagt, wenn [die Schädigung] durch Verschulden begonnen und durch ein Mißgeschick geendet hat, sei man ersatzfrei, wie ist dies aber zu erklären nach demjenigen, welcher sagt, man sei ersatzpflichtig!? —
י כגון דמקרבי כלים לגבי כותל דכי קפצי בקפיצה לא נפלי עלייהו ואפילו תחלתו בפשיעה ליכא
10 In dem Falle, wenn die Geräte sich ganz nahe an der Wand befunden haben, sodaß beim Herabspringen sie auf diese nicht fallen würden, somit lag auch bei Beginn kein Verschulden vor.
יא אמר רב זביד משמיה דרבא פעמים שאפילו נפלו נמי חייב משכחת לה בכותל רעוע מאי ניהו דאבעי ליה לאסוקי דעתא דנפיל ארחי סוף סוף לא נפל ארחי ונפול אינהו תחלתו בפשיעה וסופו באונס הוא לא צריכא בכותל צר
11 R. Zebid sagte im Namen Rabas: Zuweilen kann es vorkommen, daß man ersatzpflichtig sei, auch wenn sie herabgefallen sind, wenn nämlich die Wand schadhaft ist. — Wohl aus dem Grunde, weil man damit rechnen sollte, ein Ziegelstein könnte herabfallen, aber in Wirklichkeit ist ja kein Ziegelstein herabgefallen, sondern diese selbst, somit hat ja [die Beschädigung] durch Verschulden begonnen und durch ein Mißgeschick geendet!? — In dem Falle, wenn die Wand eng ist.
יב תנו רבנן הכלב והגדי שדלגו ממטה למעלה פטורין מלמעלה למטה חייבין אדם ותרנגול שדלגו בין מלמעלה למטה בין מלמטה למעלה חייבין
12 Die Rabbanan lehrten: Wenn ein Hund oder ein Böckchen von unten nach oben gesprungen ist, so ist man ersatzfrei, wenn aber von oben nach unten, so ist man ersatzpflichtig; wenn aber ein Mensch oder ein Hahn gesprungen ist, einerlei ob von oben nach unten oder von unten nach oben, so ist man ersatzpflichtig. —