יא אמר רב זביד משמיה דרבא פעמים שאפילו נפלו נמי חייב משכחת לה בכותל רעוע מאי ניהו דאבעי ליה לאסוקי דעתא דנפיל ארחי סוף סוף לא נפל ארחי ונפול אינהו תחלתו בפשיעה וסופו באונס הוא לא צריכא בכותל צר
11 R. Zebid sagte im Namen Rabas: Zuweilen kann es vorkommen, daß man ersatzpflichtig sei, auch wenn sie herabgefallen sind, wenn nämlich die Wand schadhaft ist. — Wohl aus dem Grunde, weil man damit rechnen sollte, ein Ziegelstein könnte herabfallen, aber in Wirklichkeit ist ja kein Ziegelstein herabgefallen, sondern diese selbst, somit hat ja [die Beschädigung] durch Verschulden begonnen und durch ein Mißgeschick geendet!? — In dem Falle, wenn die Wand eng ist.